Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten bei Bränden.
Brandschutzordnungen.
nach DIN 14096
Der Verantwortungsbereich eines Arbeitgebers umfasst den Schutz der beschäftigten Arbeitnehmer sowie der vorhandenen Sachgüter.
Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es u.a. einer Brandschutzordnung; einer auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittenen Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten bei Bränden.
Eine Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C.
Teil A – Kurzhinweise zum Verhalten im Brandfall
ist als Aushang vorgesehen und richtet sich an alle Personen (Beschäftigte, Besucher) die sich in einer baulichen Anlage befinden. Teil A umfasst Kurzhinweise zum Verhalten im Brandfall, wie zum besonnenen Verhalten, zur Brandmeldung, zur Räumung und zur Brandbekämpfung. (siehe Muster BSO-Teil A)
Teil B – Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes
richtet sich an Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten. Entsprechend dem Teil B werden die Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen geschult; er umfasst Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, der Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, der Brandmeldung und Räumung sowie der Brandbekämpfung. (vgl. Brandschutz- und Sicherheitstraining)
Teil C – Brandverhütung
für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben z.B. Brandschutzbeauftragter oder Sicherheitsingenieur. Teil C umfasst die Brandverhütung, den Alarmplan, Sicherungsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte, Löschmaßnahmen, die Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr sowie die Nachsorge.
Garantiert sicher ankommen.
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