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Gefahren erkennen und Vorkehrungen treffen

Gefahrenabwehrpläne.

Gefahrenabwehrpläne sind Pläne für Betriebe und Anlagen, die bei Störfallereignissen ein solch hohes Schädigungspotenzial aufweisen, dass sich die Schädigung über die Grenzen des Betriebes hinaus auswirken kann.

Diese Pläne enthalten Übersichten und Grundrisse der Anlagen mit Eintragungen der Standorte für gelagerte und bereitgestellte Stoffe und Produkte, die ein Gefährlichkeitsmerkmal aufweisen und sich im Ereignisfall schädigend auf Personen, die Umwelt oder Sachwerte auswirken.

Ferner enthalten die Gefahrenabwehrpläne organisatorische Maßnahmen und Vorkehrungen, die in Gefahrensituationen zu ergreifen sind.

Dies geschieht im Wesentlichen durch die Entwicklung von Szenarien, die eine Gefahrensituation und ihren Ablauf beschreiben.

Diese Szenarien können sein:

  • Auswirkungen einer Stofffreisetzung
  • Auswirkungen eines Brandes
  • Auswirkungen einer Explosion

Bei diesen Szenarien erfahren zudem folgende Aspekte eine besondere Berücksichtigung:

  • die Gefährdungssituation der Beschäftigten
  • das Ausbreitungsverhalten von freigesetzten Stoffen in der Atmosphäre, Gewässern und am Boden
  • Wechselwirkungen mit Anlagen in der Nachbarschaft, die zu einer Erhöhung der Gefährdung führen können
  • chemische und physikalische Gesetzmäßigkeiten der Explosion
  • u. a.

In diesen Szenarien wird nach qualitativen und quantitativen Ansätzen gesucht, um die Störfallauswirkungen so gering wie möglich zu halten.

Ziel der Gefahrenabwehrpläne bleibt es, den Schutz der Beschäftigten, der Einsatzkräfte und Dritter zu gewährleisten. (vgl. hierzu Feuerwehrpläne).