Skip to main content
Logo F-Plan GmbH | Brandschutz mit Konzept. Beratung. Pläne. Organisation.

Zur Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen.

Feuerwehrpläne.

Der Feuerwehrplan ist ein vorbereiteter Plan für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten oder Objekten. Feuerwehrpläne sind Führungsmittel und dienen der Einsatzvorbereitung, der besseren Orientierung sowie der Beurteilung der Lage.

Feuerwehrpläne unterliegen aus Gründen der Einheitlichkeit der DIN 14095. Feuerwehrpläne sind durch den Betreiber oder den Eigentümer der Anlage mit der zuständigen Brandschutzdienststelle oder örtlichen Feuerwehr abzustimmen.

Feuerwehrpläne bestehen stets aus der allgemeinen Objektinformation, dem Übersichtsplan und Geschossplänen. Sonderpläne und weitere textliche Erläuterungen können zusätzlich erforderlich sein.

Vorraussetzungen zur Erstellung eines Feuerwehrplans

Feuerwehrpläne müssen von fachlich qualifizierten Personen erstellt werden, die in den Bereichen

  • baulicher Brandschutz
  • anlagentechnischer Brandschutz
  • abwehrender Brandschutz
  • Gefahrenstoffe
  • Arbeitsschutz

über ausreichende Sachkunde verfügen. Feuerwehrpläne sind stets auf aktuellem Stand zu halten. Sie sind mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person zu überprüfen. Wenn Sie eine Ansicht der Pläne sehen möchten, laden Sie sich hier einen Musterplan als PDF-Dokument herunter.


Der Plan ist entscheidend.

Feuerwehrpläne der Firma F-Plan helfen bei der Bekämpfung von Bränden.

Die Firma F-Plan bietet die Erstellung von Feuerwehrplänen zur Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten und Objekten an. Die Pläne dienen der Einsatzvorbereitung, der besseren Orientierung sowie der konkreten und schnellen Beurteilung der Lage. Denn nur durch die Verbindung von guter Vorbereitung und schnellem Eingreifen, können Brände bekämpft werden. Deshalb unterliegen die Feuerwehrpläne von F-Plan den Regeln der DIN 14095. Sie werden in Abstimmung mit den Eigentümern einer Anlage sowie der zuständigen Brandschutzdienststelle oder der örtlichen Feuerwehr ausgearbeitet. Voraussetzung ist, dass die Feuerwehrpläne von fachlich qualifizierten Personen erstellt werden, die über Sachkunde in den Bereichen baulicher Brandschutz, anlagentechnischer Brandschutz, abwehrender Brandschutz, Gefahrenstoffe und Arbeitsschutz verfügen. Zudem werden sie alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person überprüft. Die Pläne enthalten allgemeine Objektinformationen, den Übersichtsplan sowie Geschosspläne. Außerdem können Sonderpläne und weitere textliche Erläuterungen erforderlich sein. Feuerwehrpläne sind also Führungsmittel für Rettungsmaßnahmen und zur Brandbekämpfung und somit für die Einsatzkräfte unabdingbar.