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Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten bei Bränden.

Brandschutzordnungen.

nach DIN 14096

Der Verantwortungsbereich eines Arbeitgebers umfasst den Schutz der beschäftigten Arbeitnehmer sowie der vorhandenen Sachgüter.

Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es u.a. einer Brandschutzordnung; einer auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittenen Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten bei Bränden.

Eine Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C.

Teil A – Kurzhinweise zum Verhalten im Brandfall

ist als Aushang vorgesehen und richtet sich an alle Personen (Beschäftigte, Besucher) die sich in einer baulichen Anlage befinden. Teil A umfasst Kurzhinweise zum Verhalten im Brandfall, wie zum besonnenen Verhalten, zur Brandmeldung, zur Räumung und zur Brandbekämpfung. (siehe Muster BSO-Teil A)

Teil B – Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes

richtet sich an Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten. Entsprechend dem Teil B werden die Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen geschult; er umfasst Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, der Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, der Brandmeldung und Räumung sowie der Brandbekämpfung. (vgl. Brandschutz- und Sicherheitstraining)

Teil C – Brandverhütung

für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben z.B. Brandschutzbeauftragter oder Sicherheitsingenieur. Teil C umfasst die Brandverhütung, den Alarmplan, Sicherungsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte, Löschmaßnahmen, die Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr sowie die Nachsorge.


Garantiert sicher ankommen.

Wir erstellen die original F-Pläne.

Neben der grundsätzlichen Neuerstellung von brandschutztechnischen Plänen übernehmen die Spezialisten von F-Plan auch die Überarbeitung und Fortschreibung von bereits vorhandenen Plänen. Natürlich aktualisieren und ergänzen wir Pläne, die von uns erstellt wurden, genauso wie die von anderen Anbietern.